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«Nicht zu katholischem Glauben gedrängt, aber sehr stark dahin gelenkt»: Bundesgericht entscheidet gegen Wiler «Kathi»

Die Wiler Mädchensekundarschule St.Katharina verstösst in ihrem öffentlichen Auftrag gegen Grundrechte wie die Glaubensfreiheit und das Diskriminierungsverbot. Dies entscheidet das Bundesgericht in einem wegweisenden Urteil.
Noemi Heule
Bis anhin stehen die Tore der Wiler Mädchenschule St.Katharina nur Sekundarschülerinnen offen. (Bild: Andrea Tina Stalder)
Verstösst geschlechtergetrennter Unterricht gegen das Diskriminierungsverbot? Sind religiöse Aktivitäten im Stundenplan mit der Glaubensfreiheit vereinbar?

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