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FCL-Fans müssen Ermittlungskosten bezahlen

Der FCL-Fan, der am 15. Februar vor dem Spiel in St. Gallen als Jude verkleidet an einem Marsch teilgenommen hatte, hat nicht gegen die Rassismus-Strafnorm verstossen. Die Staatsanwaltschaft verzichtet deshalb auf die Eröffnung eines Strafverfahrens.
Vor dem Match am 15. Februar 2015 provozierten die Luzerner Fans die St.Galler Fans, die sie schon seit längerer Zeit als "Juden" bezeichnet hatten.
Vor dem Match am 15. Februar 2015 provozierten die Luzerner Fans die St.Galler Fans, die sie schon seit längerer Zeit als "Juden" bezeichnet hatten.
Klar aber sei, dass die Aktion auf Juden und auf Menschen, welche die Menschenrechte hoch achten, verletzend wirken musste, auch wenn die Grenze zur Strafbarkeit nicht überschritten worden sei, teilte die ...

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