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Er wollte Wolfswelpen erlegen und schoss stattdessen auf drei geschützte Luchse: Untersuchung gegen Bündner Wildhüter eröffnet

Im Rahmen eines nächtlichen Einsatzes zur Wolfsregulation wurden durch einen Wildhüter zwei Jungluchse und ein ausgewachsener Luchs erlegt. Der Wildhüter meldete den Vorfall nach der Feststellung des Fehlers unverzüglich den vorgesetzten Stellen. Eine strafrechtliche Untersuchung wurde eingeleitet und erste Massnahmen ergriffen.
Der Eurasische Luchs ist bundesrechtlich geschützt. (Bild: Thomas Marmet / Aargauer Zeitung)
Am 16. November 2024 hat ein Wildhüter bei einem Einsatz zur Wolfsregulation fälschlicherweise drei Luchse erlegt. Das teilt die Standeskanzlei Graubünden am Dienstag mit.

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