IZRS-Mitglieder: "Politisches Verfahren"
Die drei Angeklagten Naim Cherni, Qaasim Illi und Nicolas Blancho machten vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Sie beantworteten weder Fragen zur Person noch zur Sache.
Alle drei begründeten ihre Schweigen damit, dass das von der Bundesanwaltschaft geführte Verfahren politischer Natur sei. Antworten zur Sache seien im Bericht des IZRS zu finden, den der Zentralrat im April erstellt habe und der sich in den Akten befinde.
Auf diesen Bericht nahm auch die Bundesanwältin zu Beginn ihres Plädoyers Bezug. Er bestätige die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft, betonte sie. Der Verfasser sei unbekannt, und es handle sich beim Bericht um eine "klandestine Beweiserhebung im Kriegsgebiet", wie die Bundesanwältin ausführte.
So seien dem Verfasser Al-Muhaysini und ein international sanktionierter Al-Kaida-Mann über Mittelsmänner zugänglich gewesen. Ihre Statements im Bericht dienten dazu, die Funktion von Al-Muhaysini zu relativieren, der im umstrittenen Video interviewt wird.
Den drei IZRS-Mitgliedern wird vorgeworfen, mit Videos verbotene Propaganda für Al-Kaida und verwandte Organisationen betrieben zu haben.
Verschuldete Angeklagte
Aus den Fragen der vorsitzenden Richterin zu Beginn der Verhandlung ging hervor, dass alle drei Angeklagten Schulden haben. Bei Nicolas Blancho bestehen Betreibungen und Forderungen in der Höhe von rund 140'000 Franken. Keine Aussage machte Blancho zur Frage, ob es korrekt sei, dass er von seiner Frau und seinen drei Kindern gerichtlich getrennt lebe.
Keine Antwort erhielt die Richterin auch von Illi zu dessen konkreten Lebensumständen. Aufgrund ihrer Fragen liess sich schliessen, dass Illi sieben Kinder hat und demnächst wieder Vater wird.
Von seiner Frau Nora Illi ist er seit 2012 geschieden und seit 2014 wieder verheiratet. Wie er seinen Lebensunterhalt und die Unterhaltszahlungen finanziert, blieb unklar.
Der 27-jährige Cherni wird gemäss Fragen des Gerichts von seinen Eltern unterstützt. Vom IZRS erhält er für seine Tätigkeit keinen Lohn, lediglich einen Spesenersatz.
WoZ-Journalist als Zeuge befragt
Eine Befragung des Journalisten Daniel Ryser von der "Wochenzeitung" (WoZ) als Zeuge fiel sehr kurz aus. Ryser hatte Ende August 2016 einen Artikel mit dem Titel "Die Dschihadisten von Bümpliz" veröffentlicht. Dafür hatte er Qaasim Illi getroffen.
In der Anklageschrift wird in mehreren Fussnoten auf diesen Artikel verwiesen. Aus diesem Grund sei Ryser als Zeuge vorgeladen worden, erklärte die vorsitzende Richterin.
Ryser antwortete zögerlich und erklärte offen: "Ich bin unsicher, was ich davon halten soll, dass ich als Journalist als Zeuge vorgeladen bin." Er betonte, er könne jedes Wort in seinem Artikel belegen und stehe dazu. Mehrmals verwies er die Richterin als Antwort auf seinen Artikel. (Fall SK.2017.49) (sda)
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