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Abo Leserbrief

Nachfolge im Erzbistum

Walter Meier Städtle 4, Vaduz
Das Kirchenrecht (CIC 1983) empfiehlt im can. 401: • §1 – Ein Diözesanbischof, der das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet hat, wird gebeten, seinen Amtsverzicht dem Papst anzubieten, der nach Abwägung aller ...

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