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Abo OGH hat Begründung nicht ausreichend dargelegt

Wem stehen Zinsen auf Retrozessionen zu?

Klärung der Frage geht «zurück an den Absender»: StGH hebt OGH-Entscheidung wegen Begründungsmangel auf.
Corina Vogt-Beck
Stehen einem Kläger zusätzlich zu vorenthaltenen Zuwendungen – sogenannten Retrozessionen – auch Zinsen in Höhe von fünf Prozent zu?

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