Die Wirtschaftskammer hat zusammen mit den Branchenverbänden Schutzkonzepte für die betroffenen Betriebe erarbeitet. Diese wurden von den zuständigen Amtsstellen geprüft und freigegeben.
Geschäfte, die am 27. April wieder eröffnen dürfen, müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Ziel der verschiedenen Schutzmassnahmen ist es, die Mitarbeitenden sowie die Kunden vor einer Ansteckung durch das ...
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