Geschäftsbericht veröffentlicht
FMA verhängte 2024 Bussen in der Höhe von rund einer Million Franken
Im Gegensatz zu den Vorjahren haben sich die Risiken für die globale Finanzstabilität im vergangenen Jahr – insbesondere aufgrund der geldpolitischen Lockerungen und der damit verbundenen Erleichterungen für hoch verschuldete Sektoren – insgesamt leicht abgeschwächt. Dennoch bleiben die Aussichten angespannt, da die Unsicherheit über die künftige Zinsentwicklung sowie neue Handelskonflikte anhaltend hoch ist. Auch die geopolitischen Risiken bleiben hoch und sind durch politische Entwicklungen Anfang des Jahres 2025 schwerer einschätzbar geworden. Abermals stabil gezeigt hat sich vor diesem Hintergrund der liechtensteinische Finanzsektor. Zu dieser Erkenntnis kommt die Finanzmarktaufsicht (FMA) in ihrem Geschäftsbericht 2024.
Das Jahr 2024 sei geprägt von der Arbeit an drei grossen Regulierungspaketen gewesen: Am 1. Februar 2025 trat der neue Rechtsrahmen für die Aufsicht über Banken und Wertpapierfirmen in Kraft. Dieser beinhaltet systematische und inhaltliche Neuerungen für Banken und Wertpapierfirmen. Mit der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) und der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) traten per 1. Februar 2025 zwei weitere zentrale Rechtsakte für den liechtensteinischen Finanzsektor in Kraft. Die MiCAR schafft innerhalb des EWR einen harmonisierten Regulierungsrahmen für Kryptowerte und die DORA stärkt die digitale Betriebsstabilität von Finanzinstituten.In der Aufsicht lag neben den längerfristigen Schwerpunkten wie der Geldwäschereibekämpfung oder Cyberrisiken ein besonderer Fokus auf dem internationalen Sanktionswesen. Die Nichteinhaltung ausländischer Sanktionen birge schwerwiegende Reputationsrisiken sowie operationelle und rechtliche Risiken für den jeweiligen Beaufsichtigten und alle, die mit diesem in Geschäftsbeziehung stehen.
Im Jahr 2024 gab es neuerlich Sanktionierungen liechtensteinischer Treuhänder und eines verbundenen Vermögensverwaltungsunternehme
Per Ende der Berichtsperiode führte die FMA 34 Verwaltungsverfahren oder Verwaltungsstrafverfahren. Verwaltungsverfahren sind Verfahren zur Durchsetzung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen der Finanzmarktgesetzgebung. Verwaltungsstrafverfahren sind Verfahren durch die FMA zur Sanktionierung von Verstössen gegen strafrechtliche Bestimmungen in der Finanzmarktgesetzgebung. In der Berichtsperiode konnten 84 Verfahren rechtskräftig abgeschlossen werden.
Die FMA verhängte im Berichtszeitraum in 18 Verfahren rechtskräftige Bussen in der Höhe von insgesamt 971 500 Franken und in drei Verfahren noch nicht rechtskräftige Bussen in der Höhe von insgesamt 60 000 Franken. Der Betrag kommt der Staatskasse zu Gute, hält die FMA fest. (red)
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