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Von 4 auf 3 Kilo: Obergericht entscheidet zu Gunsten von Dealer

Ein «Scherz» mit einem verbotenen Bild führte zur Verurteilung eines Liechtensteiners. Nun wurde das Urteil leicht angepasst.
Julia Kaufmann
Der Schuldspruch bleibt – und damit auch die Strafe.
Ein Liechtensteiner hatte über den Messenger-Dienst Whatsapp ein Bild erhalten, das die pornografische Darstellung eines Minderjährigen zeigt.

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