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Verbot europäischer Verfahrenshelfer ist nicht EWR-konform

Ein in Liechtenstein tätiger österreichischer Anwalt brachte den Stein ins Rollen. Auch der VGH witterte einen Verstoss gegen EWR-Recht.
Daniela Fritz
Europäische Rechtsanwälte dürfen von der Verfahrenshilfe nicht ausgeschlossen werden.
Wer in einem EWR-Staat als Anwalt praktizieren darf, kann grundsätzlich auch in Liechtenstein eine Kanzlei eröffnen und unter seiner ursprünglichen Berufsbezeichnung als Anwalt tätig sein.

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