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VBK-Entscheid: Spitaldirektorin Copeland fertigte ohne Befugnis eine Verfügung aus

Die Vergabe der Architekturarbeiten für den Spitalneubau ist nichtig, weil sie gegen das Gesetz und die Reglemente des Landesspitals verstiess.
David Sele
Die Freude bei den Spitalverantwortlichen über das Ja des Volkes zum Ergänzungskredit im Juni 2024 war gross. Kurz darauf zogen sich die Architekten aus dem Projekt zurück.
Die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten (VBK) hat die Vergabe der Architekturarbeiten für den Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals für nichtig erklärt.

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