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Maskenpflicht oder Mindestabstand

Wieder Publikum im Landtag zugelassen

Nach mehreren Landtagssitzungen ohne Publikum wird das Landtagsgebäude während der Sitzung vom 1. bis zum 3. September wieder für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Liechtensteiner Landtag in Vaduz
Ab morgen kann dem Landtag wieder vor Ort beigewohnt werden.
Für die anwesenden Besucher respektive Besuchergruppen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern oder alternativ Maskenpflicht. (pd)

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