Abo Auch Verdächtige haben Recht auf Privatsphäre
Staatsgerichtshof verschärft Voraussetzungen zur Beschlagnahmung von Handys

Die Beschlagnahmung von elektronischen Geräten wurde von einem österreichischen Gericht gekippt, da dies gegen die Privatsphäre und den Datenschutz verstösst. In Liechtenstein ist die Lage – trotz österreichischer Rezeptionsvorlage – eine andere.
Jetzt weiterlesen?
Erklärvideo: Wie funktioniert die Registrierung? Welche Abos gibt es?
CHF 12.90 pro Monat oder wählen Sie aus unseren Abonnements.
- Unbeschränkter Zugriff auf kostenpflichtige vaterland.li und wirtschaftregional.li Artikel