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Abo Auch Verdächtige haben Recht auf Privatsphäre

Staatsgerichtshof verschärft Voraussetzungen zur Beschlagnahmung von Handys

Die Daten auf Handy und Co. sind sensibel. In Österreich dürfen diese nicht mehr beschlagnahmt werden – ist die Regelung in Liechtenstein verfassungswidrig?
Daniela Fritz
++ THEMENBILD ++ POLIZEI / EXEKUTIVE / POLIZEINOTRUF 133
Die Beschlagnahmung von elektronischen Geräten wurde von einem österreichischen Gericht gekippt, da dies gegen die Privatsphäre und den Datenschutz verstösst. In Liechtenstein ist die Lage – trotz österreichischer Rezeptionsvorlage – eine andere.
Die wenigsten werden bereits einmal selbst das Ziel einer Razzia gewesen sein. Aber stellen Sie sich vor, jemand nimmt ihr Handy einmal genau unter die Lupe.

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