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Regierung will KVG anpassen

Die Regierung hat die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) beschlossen. Die Gesetzesanpassung muss noch vom Landtag beschlossen werden. Mit der Abänderung sollen Gesetzeslücken geschlossen werden, welche beim Inkrafttreten des neuen KVG aufgetaucht sind.
In der Schweiz gibt es immer mehr Gesundheitszentren und Ärztenetzwerke. Die sogenannte integrierte Versorgung hat sich in den vergangenen sieben Jahren stark entwickelt. (Symbolbild)
Die Regierung will die Gesetzeslücken im Krankenversicherungsgesetz schliessen.
Durch Bezahlung eines pauschalen Zuschlags zur OKP-Prämie haben Versicherte im Rahmen der sogenannten erweiterten OKP die freie Wahl unter den Leistungserbringern.

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