Warten auf Gesetzesinitiative
Regierung entscheidet sich gegen Rentenerhöhung
Art. 77 des AHV-Gesetzes gibt der Regierung die Möglichkeit, die Renten durch Verordnung an die Preisentwicklung anzupassen. Dabei ist die Regierung jedoch an Vorgaben gebunden: Die Mindestrente gilt bei einer Preisentwicklung bis zu einem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von 103.4 Punkten (Basis: Dezember 2015 = 100) als ausgeglichen. Die Regierung muss die Renten auf Beginn des folgenden Kalenderjahres anpassen, wenn im Durchschnitt der Monate Januar bis Juni des laufenden Jahres der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise um mindestens 3 Prozent höher liegt als der Stand, der mit der letzten Rentenanpassung ausgeglichen wurde. Die Regierung kann auch vor Erreichen eines Preisanstiegs von 3 Prozent die Entwicklung der Preisteuerung ganz oder teilweise ausgleichen, indem sie die Renten auf Beginn des folgenden Kalenderjahres der Preisteuerung anpasst.
Rentenerhöhung vorerst nicht zwingend
Der Durchschnitt des Landesindexes Januar bis Juni 2022 liegt bei 104.0 Punkten. Somit besteht keine gesetzliche Verpflichtung der Regierung zur Rentenanpassung. Diese würde erst bei einem Wert von 106.5 Punkten bestehen.
Eine Rentenanpassung an die Preisteuerung per Verordnungsweg wäre aufgrund der vorliegenden Werte möglich, da der aktuelle Rentenindex von 104.0 Punkten um 0.6 Prozentpunkte höher liegt. Eine Erhöhung um 0.6 Prozentpunkte würde allerdings sehr gering ausfallen: Konkret könnte der Eckwert der Mindestrente von 1'160 Franken auf 1'167 Franken bzw. gerundet 1'170 Franken erhöht werden.
Mischindex wird im September-Landtag behandelt
Am 11. Mai 2022 reichten die Abgeordneten Johannes Kaiser und Manfred Kaufmann beim Parlamentsdienst eine Gesetzesinitiative zur Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenanpassung, ein. Der Mischindex sieht vor, bei der Rentenanapassung neben der Preisteuerung auch die durchschnittliche Lohnentwicklung zu berücksichtigen. Der Landtag wird diese Gesetzesvorlage voraussichtlich in seiner Sitzung im September behandeln.
Aufgrund dieser pendenten parlamentarischen Initiative sowie der Tatsache, dass aktuell lediglich eine marginale Rentenerhöhung möglich wäre, hat die Regierung entschieden, vorerst auf eine Rentenerhöhung zu verzichten. Je nach Resultat der Behandlung der Gesetzesinitiative im Landtag kann eine allfällige Rentenerhöhung sodann neuerlich geprüft werden. (ikr)
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