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Ab 1. März in Kraft

Regierung verabschiedet neue Verordnung zur Medienförderung

Die neuen Bestimmungen regeln insbesondere das Nähere zur Anschubfinanzierung, zum Begriff des Medienmitarbeitenden sowie zum Kriterium der Hauptberuflichkeit.
TAGESANZEIGER, TAGES ANZEIGER, TAGES-ANZEIGER, TAGI, TA, TX GROUP, TAMEDIA, TAGESZEITUNG, NEWSROOM, REDAKTION, NACHRICHTENREDAKTION, NACHRICHTEN, ZEITUNG, ZEITUNGEN, JOURNALISMUS, BUERO, GROSSRAUMBUERO, REDAKTOR, JOURNALIST,
Eine Anschubfinanzierung soll junge Medienunternehmen unterstützen.
Infolge des angepassten Medienförderungsgesetzes, welches der Landtag am 5. Dezember 2024 verabschiedet hat, war auch eine Abänderung der Medienförderungsverordnung erforderlich.

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