Formular für 2024 ist online
Prämienverbilligung: 16 Prozent mehr Anträge als im Vorjahr
2023 haben 6640 Personen im Jahr 2023 einen Antrag auf Prämienverbilligung in der Krankenversicherung beim Amt für Soziale Dienste eingereicht. Dies gibt die Regierung in einer Mitteilung bekannt. Derzufolge entspricht dies einer Zunahme der Anträge um 16 Prozent.
Bislang wurden rund 5900 Anträge bearbeitet, wovon bei rund 5000 ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht. Das entspricht einem Anteil von 85 Prozent. Das Amt versendet derzeit die Verfügungen und teilt den Antragstellenden mit, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Anspruch besteht.
Wie bereits 2023 werden die Unterstützungsleistungen nicht mehr direkt an die versicherten Personen ausbezahlt, sondern die Krankenkassen ziehen die Verbilligung im Folgejahr der Antragstellung von den monatlichen Prämien ab. Da die Verbilligungen erst verzögert in den Prämienrechnungen berücksichtigt werden können, erhalten die Bezugsberechtigten für die vollständig beglichenen Rechnungen die Differenz zur reduzierten Rechnung als Einmalzahlung zurück überwiesen.
Formular für 2024 ist online geschaltet
Weiter weist die Regierung darauf hin, dass seit Kurzem das Onlineformular für die Beantragung der Prämienverbilligung wieder aktiv ist. Dieses können sie hier abrufen. Die Anträge auf Prämienverbilligung sind jeweils bis 31. Oktober an das Amt für Soziale Dienste zu richten.
Berechtigt sind alleinstehende Personen ab Jahrgang 2007 mit einem massgebenden Erwerb bis 65'000 Franken und Paare (Ehepaare und faktische sowie eingetragene Lebenspartnerschaften) mit einem Erwerb bis 77'000 Franken. Für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen sind die Steuerveranlagung 2023 und der Zivilstand per 31. Dezember 2023 entscheidend.
Ab Mitte Februar können Versicherte, die beim Ausfüllen des Onlineformulars Hilfe benötigen, wieder Termine mit den zuständigen Mitarbeiterinnen des Amts für Soziale Dienste vereinbaren. Anfragen und Anliegen nimmt das Amt für Soziale Dienste telefonisch (+423 236 72 72) oder per E-Mail (praemienverbilligung@llv.li) entgegen. (red)
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