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Nicht mehr alle dürfen tanzen

Ab Februar 2016 erhalten Tänzerinnen aus Drittstaaten keine Kurzaufenthaltsbewilligungen mehr: Das Cabaret-Statut wird abgeschafft. Dies kam gestern im Rahmen der Debatte zum Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels ans Licht.
Tänzerinnen, die hier arbeiten möchten, müssen aus EWR-Staaten stammen. Frauen aus Drittstaaten dürfen nur noch hier tanzen, wenn sie über einen Aufenthaltstitel in der Schweiz verfügen.
Dass die Schweiz per 1. Januar das so genannte Cabaret-Statut abschafft, ist seit Längerem bekannt. Dass Liechtenstein nun nachzieht, wurde gestern im Landtag bekannt.

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