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Neuer Leitfaden für Lohnabrechnung

Das Ministerium für Gesellschaft hat das Merkblatt zur Lohnabrechnung von Erwerbstätigkeiten mit geringen Arbeitspensen aktualisiert. Die aktualisierte Version ist auf der Homepage des Ministeriums abrufbar.
Eine Angestellte bei der Arbeit. Der Schweizer Jobmotor brummt: Im dritten Quartal erreichte die Zahl der Erwerbstätigen einen neuen Rekord. (Symbolbild)
Sozialversicherungsbeiträge müssen abgerechnet werden.
In Liechtenstein sind grundsätzlich sämtliche Arbeitgeber verpflichtet, die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge wie AHV-IV-FAK, ALV, Pensionskasse usw. sowie die Lohnsteuerabzüge abzurechnen und abzuführen.

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