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Abo Änderung des Strafgesetzbuchs

Missbrauch von Kindern soll  doppelt so hart bestraft werden 

Sexualdelikte gegen Unmündige und Kinderpornografie: Die Regierung will den Strafrahmen erheblich ausweiten. Vorgesehen ist zudem, dass Vergewaltiger zwingend ins Gefängnis müssen.
Valeska Blank
TESTBETRIEB, GEFAENGNIS, ZELLE, PJZ, POLIZEI- UND JUSTIZZENTRUM, STRAFANSTALT, STRAFVOLLZUGSANSTALT, JUSTIZVOLLZUGSANSTALT,
Täter, die wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt werden, müssen die Strafe im Gefängnis absitzen.
Ein betrunkener Autofahrer müsste nach der aktuellen Rechtsprechung allenfalls eine grössere Busse zahlen als ein Besitzer von Kinderpornografie.

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