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ESA leitet Vertragsverletzungsverfahren ein

Verbot ausländischer Verfahrenshelfer verstösst gegen EWR-Abkommen

Anwälte aus anderen EWR-Ländern dürfen in Liechtenstein kein Mandat im Rahmen der Verfahrenshilfe übernehmen. Das verstösst gegen EWR-Recht, so der EFTA-Gerichtshof.
Redaktion
20230105 Symbolfoto - Zivil - und Strafgericht - Vaduz - Gericht - Spaniagasse 1 - Aussenansicht -
Der Schuldspruch für den Liechtensteiner bleibt – und damit auch die Strafe.
Nach liechtensteinischem Recht kann ein Rechtsanwalt, der seine Qualifikation in einem anderen EWR-Staat erworben hat, nicht als Verfahrenshilfe-Rechtsanwalt, Verfahrenshilfe-Verteidiger oder Amtsverteidiger bestellt ...

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