Unterzeichnung noch ausstehend
Liechtenstein und Kroatien einigen sich auf Doppelbesteuerungsabkommen
Das paraphierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) orientiert sich am internationalen OECD-Standard und berücksichtigt die Anforderungen zur Verhinderung von Steuerverkürzung und Steuervermeidung im grenzüberschreitenden Kontext, heisst es in der Medienmitteilung der Regierung.
Grundsätzlich regelt das Abkommen die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen fallen bei Konzern-Dividenden keine Quellensteuern an. Darüber hinaus reduziert sich die Quellensteuer bei übrigen Dividenden, Zinsen sowie Lizenzgebühren auf 5 Prozent.
Das DBA regelt weiters die abkommensrechtliche Behandlung von Vermögensstrukturen, Investmentfonds, Pensionsfonds und gemeinnützigen Organisationen. Zur Lösung schwieriger Doppelbesteuerungsfälle sieht das Abkommen Bestimmungen über ein Verständigungsverfahren vor. Der Informationsaustausch richtet sich nach dem internationalen Standard, wobei der automatische Informationsaustausch weiterhin über das AIA-Abkommen zwischen Liechtenstein und der EU abgewickelt wird. Ausserdem wurde eine Vollstreckungsamtshilfe vereinbart.
Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen DBA-Netzes. Es werde die Rechtssicherheit bei Investitionen erhöhen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Kroatien weiter stärken, so die Regierung,
Das DBA ist noch nicht ratifiziert, sondern wurde bisher noch paraphiert (vorläufig festgelegt). Der Abkommenstext wird nach der Unterzeichnung veröffentlicht, also wenn die Vereinbarung rechtsgültig ist. (ikr)
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