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Abo Gesetzesänderung geplant

Künftig sollen bei Einbürgerungen alle Landesbürger mitreden

Bisher können beim ordentlichen Verfahren nur Bürger der Gemeinde, die auch vor Ort wohnen, über Erwerb des Landesbürgerrechts von anderen Einwohnern entscheiden. Die Regierung plant dies zu ändern.
Gary Kaufmann
241027 Abstimmungsurne in Balzers, Abstimmung in Balzers
Liechtensteiner, die nicht Bürger ihrer Wohngemeinde sind, dürfen zurzeit nicht über Einbürgerungen entscheiden.
Wer sich über das ordentliche Verfahren in Liechtenstein einbürgern will, muss nicht nur seit zehn Jahren seinen ordentlichen Wohnsitz im Land haben. Er muss sich auch einer Abstimmung stellen.

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