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Thema für Dezemberlandtag

Industriezubringer Vaduz–Triesen: Regierung beantragt 13 Millionen Franken

Der Verpflichtungskredit soll noch im Dezemberlandtag behandelt werden. Nach aktuellem Planungsstand könnte die Strasse im Herbst 2028 eröffnet werden.
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Industriezubringer Vaduz / Triesen
Der sogenannte Industriezubringer zwischen der Vaduzer Rheinbrücke und der Triesner Gewerbezone Neusand wird seit vielen Jahren gefordert. (Bild: Julian Konrad)

Durch den Bau der geplanten Verbindungsstrasse soll das Gebiet Triesen Nord direkter erschlossen werden, führt die Regierung in ihrer Mitteilung aus. Für diesen Neubau wird ein Verpflichtungskredit von 13 Millionen Franken beantragt.

Der Industriezubringer  Vaduz–Triesen soll sich über eine Länge von 1200 Metern von der Rheinbrücke Vaduz-Sevelen bis zur Gewerbezone Neusand in Triesen erstrecken. Sie wird als zweispurige Hauptverkehrsstrasse parallel zum Rheindamm ungefähr auf halber Dammhöhe verlaufen. Im Zuge des Neubaus soll die bestehende Rheindammstrasse zurückgebaut und wieder dem Fuss- und Radverkehr zur Verfügung gestellt werden. 

Der Neugutweg wird im Rahmen des Bauprojekts an die neue Strasse angeschlossen. Im dadurch entstehenden Knoten wird auch eine sichere Querungsmöglichkeit für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer realisiert, damit diese über Rampen die ihnen neu zur Verfügung stehende Rheindammstrasse und den Wuhrweg erreichen können.

Entlastung für MIV und mehr Attraktivität für Langsamverkehr

Das Ziel der Regierung mit dem Neubau: Mit der Verbindungsstrasse zwischen der Rheinbrücke Vaduz-Sevelen und der Gewerbezone Neusand in Triesen werden Zollstrasse-Austrasse-Landstrasse und die dichtbesiedelten Gebiete im südlichen Teil von Vaduz vom motorisierten Individualverkehr entlastet und Verkehrsströme entflochten. Daraus resultiere auch eine Attraktivitätssteigerung für den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Radverkehr im Siedlungsgebiet zwischen Vaduz und Triesen.

Durch die Realisierung dieses Strassenbauprojektes zusammen mit den notwendigen Sanierungsmassnahmen zur Erhöhung der Hochwassersicherheit auf diesem Abschnitt könnten ausserdem erhebliche technische und finanzielle Synergien genutzt werden, betont die Regierung. Der Rheindamm weise auf dem vom Projekt betroffenen Abschnitt heute eine ungenügende Gesamtstabilität auf und muss deshalb mit hoher Dringlichkeit saniert werden. Durch die Wahl eines geeigneten Strassenniveaus und den Aufbau der Schüttung kann die Dammsanierung in das Strassenbauvorhaben integriert werden.

Betriebnahme laut aktuellem Plan im Herbst 2028 möglich

Der Landtag wird den Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits voraussichtlich in seiner Sitzung im Dezember 2024 behandeln. Bei Gewährung des Verpflichtungskredits durch den Landtag könnte nach aktuellem Planungsstand die Strasse im Herbst 2028 eröffnet werden. Mit der Realisierung der Verbindungsstrasse wird eine Massnahme aus dem Mobilitätskonzept 2030 der Regierung umgesetzt. (ikr)

 
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