­
­
­
­
Abo Teil der Elternzeit-Richtlinie

Fünf freie Tage für pflegende Angehörige 

Die EU-Richtlinie, die Liechtenstein zur Einführung einer bezahlten Eltern- und Vaterschaftszeit verpflichtet, schreibt auch eine Betreuungszeit von fünf Tagen pro Jahr für pflegende Angehörige vor.
Daniela Fritz
Wife giving pills and water to her husband
Faktisch übernehmen meist Frauen die Pflege von Angehörigen. Ein Betreuungsurlaub, allerdings unbezahlt, soll die Vereinbarkeit mit dem Beruf erhöhen und Anreize auf für Männer schaffen.
Der Winter naht und viele Eltern wissen, was das bedeutet: Jederzeit kann das Kind krank werden und jeden noch so guten Betreuungsplan über den Haufen werfen.

Jetzt weiterlesen?

Erklärvideo: Wie funktioniert die Registrierung? Welche Abos gibt es?

CHF 9.- pro Monat oder wählen Sie aus unseren Abonnements.

  • Unbeschränkter Zugriff auf kostenpflichtige vaterland.li und wirtschaftregional.li Artikel

Abonnement abschliessen

Anmelden oder registrieren

oder

­
­