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Negativer Corona-Test nötig

Einreiseverordnung Österreichs trifft auch Pendlerverkehr

Jetzt ist es offiziell: Nach Vorarlberg einreisende Personen, die den definierten Pendlerbegriff erfüllen, müssen sich ab 10. Februar vor Einreise bzw. Wiedereinreise um eine elektronische Registrierung kümmern und eine ärztliche Bestätigung oder ein in Österreich ausgestelltes negatives Corona-Testergebnis mitführen.
Zollamt Schaanwald
Wie bisher schon üblich, finden laufend Grenz­kontrollen im Hinblick auf die Covid-19-Einreisevorschriften statt.
Der Test darf nicht älter ist als sieben Tage ab dem Zeitpunkt der Probenentnahme sein, informiert die Landespressestelle Vorarlberg.

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