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Bodentauschgeschäft Schellenberg

Eigenwillige Auslegung des Informationsgesetzes

Der Gemeinderat Schellenberg stellt sich auf den Standpunkt, dass es in seiner Kompetenz liege, den Text des Referendumskomitees in der Abstimmungsbroschüre zum Bodentausch zu genehmigen.
Patrik Schädler
 Im Protokoll wird dabei auf das Informationsgesetz verwiesen. Art. 15 in diesem Gesetz regelt die Information vor Abstimmungen.

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