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E-Fahrzeuge: Gesetz angepasst

Die Regierung hat die Verordnung zum Strassenverkehrsgesetz und zum Ordnungsbussengesetz abgeändert. Die Änderungen wurden laut Pressemitteilung notwendig, nachdem in den vergangenen Jahren immer mehr elektrisch angetriebene Motorfahrzeuge aufgekommen sind, die sich nur schwer in bestehende Fahrzeugkategorien einteilen lassen. Dazu gehören Elektro-Stehroller oder Velo-Rikschas mit Hilfsmotor.
Ebike Elektrobike
Ebikes machten eine Anpassung der Fahrzeugkategorien notwendig.
Stehrollerartige Fahrzeuge sollen bei den Verkehrsregeln vollständig den langsamen E-Bikes (bis 25 km/h) gleichgestellt werden, rikschaartige teilweise.

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