Revision Cyber-Sicherheitsgesetz
Cybersicherheit: Für Bestimmte Unternehmen wird eine Registrierungspflicht eingeführt
DerLandtag hat im Herbst 2024 in zwei Lesungen die Totalrevision des Cyber-Sicherheitsgesetzes beraten und verabschiedet. Die Totalrevision des Cyber-Sicherheitsgesetz und die entsprechende Verordnung treten nun mit 1. Februar 2025 in Kraft, wie die Regierung in einer Mitteilung informiert. Mit der Totalrevision des Cyber-Sicherheitsgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie) ins liechtensteinische Recht umgesetzt.
Durch das Inkrafttreten des neuen Cyber-Sicherheitsgesetzes wird insbesondere der Anwendungsbereich auf weitere Sektoren und Teilsektoren ausgeweitet. Dadurch sollen die Resilienz und Reaktionsfähigkeit öffentlicher und privater Einrichtungen, der zuständigen Behörden, weiter verbessert werden. So findet das Cyber-Sicherheitsgesetz neu beispielsweise Anwendung auf die (Teil-)Sektoren Fernwärme und -kälte (Energie), Abwasser, Weltraum, öffentliche Verwaltung, Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Verarbeitung, Vertrieb von Lebensmitteln oder auch die Forschung.
Für Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Cyber-Sicherheitsgesetzes fallen, wird eine Registrierungspflicht eingeführt. Für die Registrierung hat die Stabsstelle Cyber-Sicherheit ein entsprechendes Registrierungsformular auf der Internetseite online gestellt.
Gemäss Regierung modernisiere das totalrevidierte Cyber-Sicherheitsgesetz den bestehenden Rechtsrahmen, um mit der zunehmenden Digitalisierung und einer sich stetig weiter entwickelnden Bedrohungslandschaft im Bereich Cybersicherheit Schritt zu halten. (ikr)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.