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Revision Cyber-Sicherheitsgesetz

Cybersicherheit: Für Bestimmte Unternehmen wird eine Registrierungspflicht eingeführt

Die Totalrevision des Cyber-Sicherheitsgesetzes tritt am 1. Februar 2025 in Kraft. Dies bringt Änderungen und eine Ausweitung des Anwendungsbereiches mit sich.
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Durch die Revision soll die Cybersicherheit erhöht werden. (Bild: NICOLAS ARMER)

DerLandtag hat im Herbst 2024 in zwei Lesungen die Totalrevision des Cyber-Sicherheitsgesetzes beraten und verabschiedet. Die Totalrevision des Cyber-Sicherheitsgesetz und die entsprechende Verordnung treten nun mit 1. Februar 2025 in Kraft, wie die Regierung in einer Mitteilung informiert. Mit der Totalrevision des Cyber-Sicherheitsgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie) ins liechtensteinische Recht umgesetzt.

Durch das Inkrafttreten des neuen Cyber-Sicherheitsgesetzes wird insbesondere der Anwendungsbereich auf weitere Sektoren und Teilsektoren ausgeweitet. Dadurch sollen die Resilienz und Reaktionsfähigkeit öffentlicher und privater Einrichtungen, der zuständigen Behörden, weiter verbessert werden. So findet das Cyber-Sicherheitsgesetz neu beispielsweise Anwendung auf die (Teil-)Sektoren Fernwärme und -kälte (Energie), Abwasser, Weltraum, öffentliche Verwaltung, Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Verarbeitung, Vertrieb von Lebensmitteln oder auch die Forschung.

Für Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Cyber-Sicherheitsgesetzes fallen, wird eine Registrierungspflicht eingeführt. Für die Registrierung hat die Stabsstelle Cyber-Sicherheit ein entsprechendes Registrierungsformular auf der Internetseite online gestellt.

Gemäss Regierung modernisiere das totalrevidierte Cyber-Sicherheitsgesetz den bestehenden Rechtsrahmen, um mit der zunehmenden Digitalisierung und einer sich stetig weiter entwickelnden Bedrohungslandschaft im Bereich Cybersicherheit Schritt zu halten. (ikr)

 

 
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