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Prämienverbilligung

Anspruchsberechtigte sollen neu Infoschreiben erhalten

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 12. Juli, die Postulatsbeantwortung betreffend die Senkung der Hürden für die Prämienverbilligung verabschiedet.
Krankenversicherungskarte
Bis zum 30. September 2021 gingen beim Amt für Soziale Dienste 3206 Anträge für die Prämienverbilligung ein. Dabei wären eigentlich deutlich mehr anspruchsberechtigt. (Bild: Daniel Schwendener)

Der Landtag hat am 16. November 2021 das Postulat «Senkung der Hürden für die Prämienverbilligung» der Postulanten Mario Wohlwend, Thomas Vogt, Gunilla Marxer-Kranz, Manfred Kaufmann, Norma Heidegger, Dietmar Lampert, Peter Frick, Dagmar Bühler-Nigsch, Günter Vogt und Walter Frick an die Regierung überwiesen.

Mit dem Postulat wurde die Regierung gebeten, geeignete Massnahmen zu treffen, um die Hemmschwelle für den Bezug von Prämienverbilligung zu senken. Insbesondere solle der Steuererklärung ein entsprechendes Formular beigelegt werden oder nach Möglichkeit ein Mechanismus zwischen der Steuerverwaltung, dem Amt für Soziale Dienste (ASD) und den Krankenkassen geschaffen werden, der Bezugswilligen einen niederschwelligen Zugang zu dieser Sozialleistung garantiere.

In der verabschiedeten Postulatsbeantwortung wird die bisherige Nutzung der Prämienverbilligung aufgezeigt und auf die verschiedenen, im Postulat angesprochenen Massnahmen eingegangen.

Potenziell Anspruchsberechtigte proaktiv informieren

Die Regierung kommt insbesondere zum Schluss, dass eine rasch umsetzbare, zielführende und effiziente Verbesserung erreicht werden könnte, wenn den potenziell Anspruchsberechtigten mit der Steuererklärung ein persönliches Informationsschreiben bezüglich Prämienverbilligung übermittelt würde. Dadurch entstünde zwar ein Mehraufwand bei der Steuerverwaltung durch das Auswerten der letzten rechtsgültigen Steuerveranlagungen, jedoch könnte damit dem Wunsch der Postulantinnen und Postulanten entsprochen werden, das Wissen über das Angebot der Prämienverbilligung wie auch die Nutzung dieser Leistung zielgruppengerecht zu erhöhen.

Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich in seiner Sitzung im September behandeln. Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden. (ikr)

 

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