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Abo Wählen als Bürgerpflicht

Als der Regierungschef Nichtstimmende mit Bussen bestrafte

Noch bis 2004 war es möglich, Wahlverweigerer mit Bussen von bis zu 20 Franken zu belegen. Davon wurde aber kaum Gebrauch gemacht.
Elias Quaderer
Abstimmungslokal in Triesenberg
Die niedrige Stimmbeteiligung bei den Abstimmungen im Januar und Februar sei «problematisch», so die VU.
«Die Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen ist Bürgerpflicht.» So hält es Artikel 3 des liechtensteinischen Volksrechtegesetzes fest.

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