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Umgang mit Chemikalien klar geregelt

Die Regierung hat die Verordnung über den Vollzug der Chemikaliengesetzgebung genehmigt. Durch den Zollvertrag mit der Schweiz sind die Rechtvorschriften der schweizerischen Chemikaliengesetzgebung in Liechtenstein direkt anwendbar. Eine Liechtensteiner Verordnung wurde von der Regierung aber bislang nicht erlassen, was nun nachgeholt wird.
Colourful chemicals
In der Verordnung wird das Amt für Umwelt als die zuständige Behörde im Bereich gefährlicher Stoffe, Zubereitungen, Gegenstände, Biozidprodukte, Pflanzenschutzmittel und Dünger (Chemikaliengesetzgebung) benannt.
Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage hat sich eine Verwaltungspraxis etabliert. Die Verordnung über den Vollzug der Chemikaliengesetzgebung normiert nun diese Praxis, weshalb keine Auswirkungen auf die Beteiligten ...

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