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Merkblatt bietet Hilfe bei Lohnabrechnung

Wer eine Reinigungskraft oder Gartenhilfe in Teilzeit beschäftig, weiss, wie kompliziert die Abrechnung der Sozial- und Steuerabgaben ist. Ein neues Merkblatt soll Abhilfe schaffen.
Das Abrechnen – beispielsweise für Reinigungskräfte – soll vereinfacht werden.
In Liechtenstein sind grundsätzlich sämtliche Arbeitgeber verpflichtet, die gesetzlichen So-zialversicherungsbeiträge wie AHV-IV-FAK, ALV, Pensionskasse usw. sowie die Lohnsteuerabzüge abzurechnen und abzuführen.

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