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Wer eine Prämienverbilligung erhalten will, muss Eigeninitiative ergreifen

Anspruch Personen, denen die Prämienverbilligung zusteht, werden nicht aktiv darauf hingewiesen. Eigeninitiative ist gefragt. Anträge müssen bis am 31. Oktober 2018 eingereicht werden.
2400 Anträge eingegangen – täglich werden es mehr
Die maximal mögliche Prämienverbilligung beträgt in diesem Jahr 2455.20 Franken.
In vielen Kantonen der Schweiz werden die Betroffenen direkt von der Verwaltung informiert, dass ihnen eine Verbilligung der Krankenkassenprämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung zusteht.

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