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Weit weg von einem «Freiflugschein»

Der Flug einer Drohne ist kein Dahingleiten durch rechtsfreien Raum. Piloten haben Regeln zu beachten und müssen mitunter behördliche Bewilligungen einholen. Bei Widerhandlungen drohen Sanktionen durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt.
Flugverbot beim schloss Vaduz
Eine Tafel macht auf das Drohnenverbot im Bereich Schloss Vaduz–Landtagsgebäude–Regierungsgebäude aufmerksam. Bild: Nils Vollmar
Eine Drohne ist nicht ohne. Das zeigte sich erst in dieser Woche am Beispiel des Londoner Flughafens Gatwick wieder in aller Deutlichkeit.

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