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Schadensersatzklage definitiv abgewiesen

Der Oberste Gerichtshof hat die fristlose Entlassung geschützt, die das Liechtensteinische Landesspital im Jahr 2014 gegen einen stellvertretenden Chefarzt ausgesprochen hatte. Die Entlassung war gerechtfertigt und ist vom Landesspital auch rechtzeitig ausgesprochen worden, schreibt das Spital in einer Mitteilung.
Geldsorgen am Landesspital
Schlussstrich unter einen langen Streit.
Wie es in der Mitteilung weiter heisst, seien die vom Arzt geltend gemachten Schadenersatzansprüche nicht gerechtfertigt. Der Oberste Gerichtshof ist damit der Argumentation des Landespitals vollumfänglich gefolgt.

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