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Schadenersatzklage abgewiesen

Das Landgericht hat die Klage des ehemaligen stellvertretenden Chefarztes Dr. Lothar Gawlik gegen das Liechtensteinische Landesspital abgewiesen. Das Landesspital hat Gawlik im Oktober 2014 fristlos gekündigt, da er dem damaligen Chefarzt Dr. Fritz Horber aktive Sterbehilfe vorgeworfen hat. Diese Vorwürfe erwiesen sich für die Staatsanwaltschaft als haltlos.
Landesspital
Das Landesgericht hat die Schadensersatzklage gegen das Landesspital gutgeheissen.
Gegen die fristlose Kündigung hat Gawlik geklagt und Schadenersatz vom Landesspital gefordert. Wie Spitalleitung am Donnerstag in einer Pressemitteilung schreibt, ist das Landgericht vollumfänglich der Argumentation ...

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