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DLZ-Entscheid liegt wieder bei Gemeinde

Wie dem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zu entnehmen ist, hob der VgH die Entscheidung der Gemeinde Triesen und der Regierung auf und weist die Verwaltungssache zur neuerlichen Entscheidung an die Gemeinde zurück.
dlz triesen heidegger
Noch kein Ende des Rechtsstreits in Sicht: Der Ball liegt wieder bei der Gemeinde.
«Aufgrund des Urteils des Staatsgerichtshofs vom 26. Oktober gibt der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde der Bescherdeführer dahingehend Folge, dass die angefochtene Regierungsentscheidung vom 3.

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