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Zuhälterei: Angeklagter muss nicht ins Gefängnis

Am Morgen fand der Prozess auf den Landgericht Vaduz um ein illegales Bordell in Nendeln statt. Der Angeklagte kassierte eine achtmonatige Haftstrafe, allerdings bedingt. Lässt er sich drei Jahre nichts zu Schulden kommen, kommt er um die Gefängnisstrafe drum herum.
Gerichtsgebäude
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verteidiger möchte von seiner Bedenkzeit Gebrauch machen.
Nach rund dreistündiger Verhandlung verkündete der Richter vor wenigen Minuten das Urteil: Der Angeklagte ist schuldig und hat sich wegen Zuhälterei, Betrug, Geldwäscherei und wegen dem Vergehen gegen das ...

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