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Abo Amt bewusst getäuscht

Sozialhilfebetrug: «Der Wille zur Täuschung lag vor»

Das Kriminalgericht verurteilte einen 47-jährigen Mann, der zu Unrecht Sozialhilfe in Höhe von rund 27 400 Franken bezogen haben soll.
Amt für Soziale Dienste
Der Angeklagte soll dem Mann wichtige Vermögenswerte verschwiegen haben.
Zweimal wurde in diesem Fall wegen des Sozialhilfebetrugs bereits verhandelt, weil die Berechnung des Schadensbetrags Kopfzerbrechen bereitete. Am Donnerstag wurde vor dem Kriminalgericht nun ein Urteil gefällt.

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