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Vorschlag in Vernehmlassung

Eltern- und Vaterschaftsurlaub sollen künftig bezahlt werden

Ziel ist es, durch eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Gleichstellung von Männern und Frauen im Berufsleben zu erreichen. Liechtenstein hat bereits seit 2004 das Recht auf Elternurlaub gesetzlich verankert. Allerdings bestand bislang kein Anspruch auf Vergütung.
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Neben einem zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub, schlägt die Regierung einen mindestens zweimonatigen bezahlten Elternurlaub sowie den Anspruch auf Pflegeurlaub im Umfang von bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr vor.
Da der Vaterschaftsurlaub und neu auch ein Teil des Elternurlaubs zu vergüten werden, sind zusätzliche Gesetzesanpassungen im Familienzulagengesetz und im Krankenversicherungsgesetz notwendig.

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