­
­
­
­
Whistleblower-Prozess

Mit Sterbehilfevorwürfen zu fahrlässig

Die Kündigung eines Arztes nach Sterbehilfevorwürfen ist gerechtfertigt, urteilte nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Dorothea Alber
Das Landesspital entliess einen Arzt im Jahr 2014 fristlos. Er hatte den damaligen Chefarzt wegen des Verdachts auf aktive Sterbehilfe angezeigt.
Der deutsche Arzt Lothar Gawlik vermutete, vier Patienten im Landesspital in Liechtenstein seien eines nicht natürlichen Todes gestorben.

Jetzt kostenlos weiterlesen!

  • Einmalig gratis registrieren
  • Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
  • Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren

Anmelden oder registrieren

oder

­
­