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Abo Revision der Staatsanwaltschaft stattgegeben

Missbrauchsfall: Haft auf vier Jahre erhöht

Der Oberste Gerichtshof entschied: Die Strafe für den Mann, der mehrere Freundinnen seiner Tochter sexuell missbrauchte, war zu niedrig.
Elias Quaderer
Gerichtsgebäude in Vaduz
Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft statt.
Der Fall sorgte für Aufsehen:  Im Zeitraum von 2008 bis 2019 missbrauchte ein Mann mehrere Freundinnen seiner Tochter sexuell. Er legte sich zu den Freundinnen ins Bett und befummelte sie.

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