Obwohl die Regierung die Maskenpflicht auf 5. Juli in fast allen Bereichen aufheben wird, hält die Ärztekammer weiterhin an der Maskenpflicht in den Arztpraxen fest. Somit sind auch nach dem 5. Juli Schutzmasken in allen Praxen Pflicht, sowohl fur Patienten als auch fur die Ärzteschaft sowie das angestellte Personal.
Die diese Woche verkundete, grossflächige Aufhebung der Maskenpflicht erscheint der Ärztekammer verfruht, was in den beratenden Gremien wiederholt und nachdrucklich arti-kuliert wurde.
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