Im Gebiet Undera Forst
In Schaan soll ein neues Waldreservat entstehen
Der rund 150 Jahre alte Baumbestand im fast reinen Buchenwald wurde seit Jahrzehnten nicht mehr für den Holzschlag genutzt und kommt allmählich in seine letzte natürliche Lebensphase. Er biete gute Bedingungen für zahlreiche Lebewesen und werde für den Erhalt der Biodiversität immer wichtiger. Der Schaaner Gemeinderat möchte den Wald im Gebiet im Undera Forst deshalb schützen und beantragt bei der Regierung die Ausscheidung als Waldreservat, wie die Gemeinde Schaan am Donnerstag in einem Newsletter informiert.
Gemäss dem Liechtensteinischen Waldgesetz kann aus ökologischen Erwägungen auf die Bewirtschaftung des Waldes verzichtet werden und die Regierung im Einvernehmen mit dem Eigentümer Waldreservate ausscheiden. Deren Ziel ist es, ökologisch besonders wertvolle Waldlebensgemeinschaften zu erhalten, vor schädlichen Eingriffen zu schützen und so langfristig ungestörte Prozesse und dynamische Entwicklungen zu gewährleisten.
Mindestens 378 Käferarten leben in dem Gebiet
Um festzustellen, was tatsächlich in dem Waldabschnitt lebt, hat die Gemeinde im Jahr 2024 Vorabklärungen zur Beschaffenheit des Gebiets und zur Vielfalt seiner tierischen Bewohner durchgeführt. Folglich hat ein Ökobüro in Thusis den Auftrag erhalten, den Käferbestand im Undera Forst zu erheben.
Gemäss dessen Auswertungen leben in dem Gebiet mindestens 378 Käferarten aus 63 verschiedenen Käferfamilien. Davon sind 142 Erstnachweise in Liechtenstein. Ausserdem wurden acht Urwaldreliktarten sowie 14 Käferarten identifiziert, die sich vom schädlichen Borkenkäfer ernähren und dadurch zu dessen natürlicher Regulation beitragen.
Eine Vorstudie eines Forstingenieurbüros in Vaduz kam zu einem ähnlichen Schluss: Aus Sicht des Artenschutzes und der Waldbiodiversität werde das Ausscheiden des Projektparameters im Undera Forst zum Waldreservat begrüsst. (red)
Schlagwörter
-
Gemeinde Schaan
-
Hilti Aktiengesellschaft
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.