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DLZ: Gemeinde beauftragt Sachverständigen

Nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes vom 26. Oktober 2015 hat die Gemeinde Triesen erneut über die Gültigkeit des Gestaltungsplans zum «DLZ Sonne» zu befinden. Dazu beauftragt die Gemeinde einen Sachverständigen zur Erstellung eines neutralen Gutachten.
dlz triesen heidegger
Noch kein Ende des Rechtsstreits in Sicht: Der Bau des 20 Millionen-Innovationsprojekt kann noch nicht beginnen.
Während vom Verwaltungsgerichtshof und vom Staatsgerichtshof festgehalten wurde, dass der erarbeitete Gestaltungsplan die zonenrechtliche Nutzung einhält, mit dem Richtplan der Gemeinde vereinbar ist, das geplante ...

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