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6 Monate Gefängnis wegen «Faulheit»

Für Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilt

Weil ein 41-Jähriger wiederholt die Unterhaltspflicht für sein Kind verletzte und dafür schon mehrfach vor Gericht stand, hatte er gestern erneut vor dem Landgericht. Weil er seine Bemühungen um Arbeit, seine Beeinträchtigung durch angebliche Krankheiten und sein Wille zur Unterhaltszahlung nicht belegen konnte, muss er nun für sechs Monate hinter Gitter.
Julia Kaufmann
Enjoying the countryside
Der Angeklagte habe nach eigener Aussage ein gutes Verhältnis zu seinem Sohn. Für den Unterhalt kam er trotzdem nicht auf.
Bereits fünf Mal wurde ein 41-jähriger Liechtensteiner verurteilt, weil er der Unterhaltspflicht für sein Kind nicht nachkam.

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