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Abo Geldstrafe bedingt auf eine Probezeit verhängt

Eingeschaltetes Bügeleisen vergessen: Mann vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst an.
Julia Kaufmann
Nach dem Bügeln vergass der Mann, das Bügeleisen auszuschalten und stellte es auf den Boden. Die Folge: Eine Feuersbrunst, deren Rauchentwicklung grosse Teile der Wohnung beschädigte.
Hätte der Angeklagte auf die Kontaktaufnahme der Staatsanwaltschaft sowie des Landgerichts reagiert, wäre der Fall womöglich gar nicht erst auf dem Richterpult gelandet.

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