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«Liewo÷-Thema der Woche: Mikropension

«Das Referenzalter wird angehoben werden müssen»

Als Begründung für die Mikropension wird Zukunftsangst genannt. Wir haben bei Walter Kaufmann, Direktor der Liechtensteinische AHV-IV-FAK, nachgefragt, ob diese Angst berechtigt ist.
Nicole Öhri-Elkuch
Young couple making coffee during hiking
Walter Kaufmann, Direktor der Liechtensteinische AHV-IV-FAK, sieht in der Mikrorente durchaus einen Sinn, wenn das Referenzalter angehoben wird.
Das Referenzalter für den Rentenantritt ist in Liechtenstein 65 Jahre. Es gibt aber auch die Möglichkeit von Vorbezug oder Aufschub.

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