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Abo VGH ordnet neue Vergabe an

Auftragsvergabe beim SZU II lief schief 

Ein Baumeister durfte seine Offerte für das SZU II im Nachhinein um einen Rechenfehler korrigieren – und wurde so zum günstigsten Anbieter. Das geht nicht, urteilte der Verwaltungsgerichtshof.
Daniela Fritz
Schulzentrum Unterland 2 in Ruggell
Bei der Arbeitsvergabe zum Neubau des Schulzentrums Unterland II in Ruggell kam es zu Ungereimtheiten.
Grundsätzlich gilt bei öffentlichen Auftragsvergaben: Eine Offerte darf im Nachhinein nicht abgeändert werden. Es sei denn, dem Offertensteller ist ein offensichtlicher Schreib- oder Rechenfehler passiert.

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